/ Hinweisgebersystem

Behinderung der Betriebsratsarbeit sicher und schnell melden KOSTENLOS

Unser Hinweisgebersystem ermöglicht die sichere und vertrauliche Meldung von Regelverstößen. Ob die Behinderung der BR-Arbeit, Verstöße gegen Betriebsvereinbarungen oder andere Vergehen aus dem betrieblichen Alltag.

/ Verstöße, Missstände, Mobbing

Was kann gemeldet werden?

Über das Hinweisgebersystem der 2407 können Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder ethische Grundsätze sicher und vertraulich gemeldet werden.

Betriebsrätin mit geschwärztem Dokument Besprechung im Büro Formular am Schreibtisch ausfüllen Beratungsgespräch

/ Beschwerde beim Betriebsrat

Alternative:
Beim Betriebsrat
beschweren

Beschäftigte (und auch Betriebsräte) können sich beim Betriebsrat beschweren (§ 84 BetrVG). Der Betriebsrat kann sich der Beschwerde annehmen (§ 85 BetrVG).

Eine Beschwerde kommt etwa infrage bei:

  • Mobbing,
  • ungerechter Behandlung durch Vorgesetzte,
  • Druck, Überlastung,
  • ungerechter Dienst- oder Schichtplanung,
  • Verstößen gegen betriebliche Regeln

Das Ergebnis ist eine Einigungsstelle für jeden Vorfall.

Sollte dieser Weg nicht funktionieren, steht Ihnen der Weg über unser Hinweisgebersystem frei.

Gespräch am Konferenztisch

/ Ombudssstelle

Für BR-Initiatoren, Wahlvorstände,
Beschäftigte, Betriebsräte und Betroffene.

Jeder kann sich vertraulich an die 2407 Hinweisgebersstelle wenden und betriebliche Missstände melden.
Alle Hinweise werden sorgfältig geprüft und vertraulich behandelt.
Alle unsere Anwälte und Sachverständigen unterliegen der Schweigepflicht.

Hinweis geben

Haben Sie einen möglichen Rechtsverstoß oder ein Fehlverhalten im Betrieb beobachtet? Der Betriebsrat, die Geschäftsführung oder die Aufsichtsbehörde macht nichts?

Hier können Sie den Hinweis sicher und vertraulich melden – auf Wunsch auch anonym.

Die Bearbeitung erfolgt binnen 24 Stunden.
Sie erhalten in jedem Fall eine Rückmeldung.

Fall melden & Zugangscode erhalten.

Unser Hinweisgebersystem sichert:

  • Vertrauliche Prüfung durch erfahrene Ombudspersonen
  • Rechtssichere Rückmeldung
  • Diskrete, DSGVO-Konforme Abwicklung durch verschlüsselte Übermittlung
  • Bundesweit - 24/7 verfügbar

Meldung verfolgen

Sie haben bereits einen Hinweis abgegeben?
Melden Sie sich mit Ihrem Zugangscode an.

Mit dem Code können Sie:

  • den Bearbeitungsstand einsehen
  • Ihre Meldung bearbeiten oder löschen
  • zusätzliche Informationen hochladen

Wo finde ich meinen Vorgangscode?

Ihren Vorgangscode erhalten Sie nach dem Absenden einer Meldung. Bitte verwenden Sie den Code aus der Bestätigungs-E-Mail.

/ als Betriebsrat melden

Behinderung
der Betriebsratsarbeit melden

Betriebsräte werden in der Praxis oft in Ihrer Amtsausübung behindert.

Rechte des Betriebsrats:

Mitbestimmungsrechte Informationsrechte Zustimmungs-
verweigerungsrechte
Anhörungsrechte Beratungsrechte Widerspruchsrechte

Die Behinderung der Betriebsratsarbeit ist strafbar.
Behinderungen der Betriebsratsarbeit können gemeldet und verfolgt werden (§§ 78, § 119 BetrVG).
Die Folge? Bei Behinderungen nach § 78 BetrVG eventuell ein Ordnungsgeld, bei § 119 BetrVG ermittelt der Verfassungsschutz.

/ So Funktionierts

Ablauf einer Meldung

Transparent, sicher und nachvollziehbar
– auf Wunsch auch anonym.

Hinweisgeber-Formular auf Laptop
  1. Hinweis geben

    Sachverhalt kurz beschreiben
    Optional: Dokumente hochladen und Vorgangsnummer erhalten

  2. Prüfung

    Unsere Sachverständigen und Anwälte prüfen die Meldung.

  3. Rückmeldung

    Wir melden uns auf dem von Ihnen angegebenen Kanal zurück, wenn Sie dies wünschen.

  4. Lösungsvorschlag

    Sie erhalten eine Einschätzung und Lösungsmöglichkeiten.

/ Kontakt

Wir sind für Sie da

Schreiben Sie uns per E-Mail, kommen Sie vorbei,
oder rufen Sie uns an.

Wegwerf-E-Mail-Adressen finden Sie etwa bei Proton Mail oder Trash-Mail erstellen.

/ Staatliche stellen

Zuständige Aufsichtsbehörden

Verstöße überall - und keiner will es hören?
Dann wird es Zeit, die Behörden einzuschalten.

Welche Behörde zuständig ist, hängt immer vom Sachverhalt, der Branche und Ihrem Standort ab.
Hier finden Sie die wichtigsten Anlaufstellen.

Berufsgenossenschaft

Zuständig für Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit sowie Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften.

Arbeitsgericht

Ansprechpartner rund um rechtliche Belange der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG, Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 BetrVG oder die Geltendmachung von Auskunfts- und Unterlassungsansprüchen nach § 80 BetrVG.

Staatsanwaltschaft

Behörde mit Amtsermittlungsgrundsatz zur Aufklärung möglicher Straftaten, etwa Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 119 BetrVG, Nötigung oder Benachteiligung.

Weitere Behörden

Je nach Unternehmen und Branche auch Datenschutzbehörden, Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutzbehörden oder das Regierungspräsidium.

/ HÄUFIGe FRAGEN

FAQ

Über das Hinweisgebersystem.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen.

Ihre Frage ist nicht dabei?
Schreiben Sie uns: kontakt@2407.services
oder Whatsapp: 017662048880

Was ist ein Hinweisgebersystem?

Ein Hinweisgebersystem ist eine sichere Plattform, über die mögliche Regelverstöße oder Missstände vertraulich und auf Wunsch anonym gemeldet werden können.

Kann ich eine Meldung anonym abgeben?

Ja. Sie können Hinweise auf Wunsch anonym einreichen. Bitte beachten Sie, dass wir Sie dann nicht mehr proaktiv über den Status Ihrer Meldung informieren können.

Wer kann alles melden?

Grundsätzlich jede Person, die Kenntnis von betrieblichen Missständen hat. Etwa BR-Initiator, Wahlvorstand, Wahlberechtigter, Gewerkschaftsmitglieder, Verbandsmitglieder, Ehrenamtliche, Sachverständige, Anwälte Betriebsrat, Personalrat, Beschäftigter, Vorgesetzter, JAV, SBV, Vorstand, Aufsichtsrat, Lieferant, Kunde, Ersatzmitglied. Bitte beachten Sie dass eine Meldung über unser Hinweisgebersystem nicht die Meldung an Aufsichtsbehörden ersetzt.

Welche Vorfälle können gemeldet werden?

Sie können beispielsweise Verstöße gegen Gesetze, Betriebsvereinbarungen, interne Richtlinien, Korruption, Betrug, Diskriminierung, Datenschutzverstöße oder andere Compliance-relevante Sachverhalte melden. Wichtig ist, dass die Meldung einen betrieblichen Kontext hat.

Was passiert nach meiner Meldung?

Ihre Meldung wird von den zuständigen Stellen geprüft. Falls erforderlich, werden weitere Informationen eingeholt und angemessene Maßnahmen eingeleitet. Über das System können Sie – auch anonym – Rückfragen beantworten und den Bearbeitungsstatus verfolgen.

Wer hat Zugriff auf meine Meldung?

Nur autorisierte und speziell benannte Personen haben Zugriff auf eingehende Meldungen. Alle Hinweise werden vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutz- und Compliance-Vorgaben behandelt.

/ 2407 services

Unsere Services für
erfolgreiche Gremien

/ 02

Bildung

Schulungen, Webinare, Workshops, Klausurtagungen und Seminare für Betriebsräte. Das Thema Ihrer Wahl, zum Zeitpunkt Ihrer Wahl.

2.499,00 Euro / Tag

Seminar finden
/ 04

BV-Check-up

Kostenlos

Viele Betriebsvereinbarungen sind veraltet. Wir prüfen Betriebsvereinbarungen kostenlos & geben unsere Einschätzung.

Kostenlos

BV Prüfen lassen

Datenschutz und Geheimhaltung und Datenschutz (§§ 79, 79a BetrVG) sind gewährleistet.

/ 06

Hotline

Kostenlos

Schnelle & kostenlose Hilfe bei dringenden BR-Fragen.
24/7 verfügbar.

Kostenlos / 030-62931778

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/ Wir sind 2407 für Sie da

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