Arbeitsrecht
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Themen und Zuständigkeit der Einigungsstelle
Die Einigungsstelle entscheidet über kollektive Regelungsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, nicht über individuelle Rechtsstreitigkeiten einzelner Beschäftigter. In erzwingbaren Mitbestimmungsfällen kann ihr Spruch die fehlende Betriebsvereinbarung ersetzen, während in freiwilligen Verfahren eine Einigung beider Seiten erforderlich bleibt.
Die Einigungsstelle ist das zentrale Konfliktlösungsinstrument der Betriebsverfassung. Sie kommt zum Einsatz, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber bei mitbestimmungspflichtigen Themen keine Einigung erzielen.
Zuständigkeit
In erzwingbaren Angelegenheiten kann der Spruch der Einigungsstelle die fehlende Betriebsvereinbarung ersetzen. In freiwilligen Angelegenheiten bleibt eine Einigung beider Seiten erforderlich.
Typische Themen
Arbeitszeit und Schichtmodelle, IT-Systeme, Überwachung, Gesundheitsschutz, Sozialplan und Betriebsänderung.