Arbeitsrecht

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Themen und Zuständigkeit der Einigungsstelle

Die Einigungsstelle entscheidet über kollektive Regelungsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, nicht über individuelle Rechtsstreitigkeiten einzelner Beschäftigter. In erzwingbaren Mitbestimmungsfällen kann ihr Spruch die fehlende Betriebsvereinbarung ersetzen, während in freiwilligen Verfahren eine Einigung beider Seiten erforderlich bleibt.